Mutter, Vater, Kind

Hilfe im Familienalltag

Jugend- und Familienhilfe

Bei der Jugend- und Familienhilfe finden Eltern und Kinder sachkundige Ansprechpersonen, die sie vertraulich beraten und unterstützen.

Erziehungsberatung

Erziehung ist keine leichte Sache. Der Familienalltag läuft nicht immer rund. Bei Problemen im Zusammenleben oder bei der Entwicklung der Kinder berät das Team der Jugend- und Familienhilfe allein- oder gemeinsam erziehende Mütter und Väter. Ziel ist immer, akute Krisen anzugehen und Probleme zu beheben.

 

Hilfen zur Erziehung

Familien, die bei der Stadt Mülheim Hilfen zur Erziehung beantragen möchten, unterstützen die Fachkräfte umfassend. Sie begleiten bei der Antragstellung und auch während der Betreuung und gehen den Weg gemeinsam mit den Familien.

 

Trennung und Scheidung

Manchmal geht es nur getrennt weiter. Damit der Umgang zum Wohl des Kindes für alle Seiten verantwortungsvoll, sicher und in gegenseitigem Respekt gelingen kann, gibt es hier Hilfe.

Adresse
ASD 1 - Beratung
Hagdorn 1a
45468 Mülheim an der Ruhr

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Tel.: 0208 3003 -277
Fax: 0208 3003 -233
E-Mail: asd@diakonie-muelheim.de

Sprechzeiten
montags bis donnerstags:
08.00 - 16.00 Uhr
freitags:
08.00 - 13.00 Uhr

Anna-Lena Arndt
Jugend- und Familienhilfe
Tel.: 0208 3003 -268
E-Mail: arndt@diakonie-muelheim.de
Jana Dörger
Jugend- und Familienhilfe
Tel.: 0208 3003 -262
E-Mail: doerger@diakonie-muelheim.de
Nora Tunceli
Jugend- und Familienhilfe
Tel.: 0208 3003 -258
E-Mail: tunceli@diakonie-muelheim.de
Juliane Weiler
Jugend- und Familienhilfe
Tel.: 0208 3003 -259
E-Mail: jweiler@diakonie-muelheim.de
Malte Stöß
Bereichsleiter
Tel.: 0208 3003 -220
E-Mail: stoess@diakonie-muelheim.de

Fachgebiet

Das Team der Jugend- und Familienhilfe (JFH) unterstützt und berät Kinder, Jugendliche und Familien. Das Wohl der in der Familie lebenden Kinder steht dabei immer im Fokus. Die Arbeit der Fachkräfte fußt dabei auf den im SGB VIII in den Paragrafen 16, 17 und 18 beschriebenen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe: Konkret sind das die „Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie” (§16), die „Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung” (§17) und die Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden (§ 18).

Zudem greifen für die JFH die Paragrafen 74 und 77 des SGB VIII: § 74 SGB VIII die „Förderung der freien Jugendhilfe“ an und § 77 SGB VIII „Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen“.

Die Jugend- und Familienhilfe wird zudem zur Sicherung des Kindswohl vom Jugendamt bestellt. Die Fachkräfte arbeiten eng und gut mit dem Kommunalen Sozialen Dienst (KSD) der Stadt Mülheim an der Ruhr zusammen und verstehen sich als Teil eines breiteren Hilfenetzwerkes.