Hilfe im Konflikt

wertfrei und vertraulich

Vor einer Abtreibung (Schwangerschaftsabbruch) ist eine Konfliktberatung gesetzlich vorgeschrieben. Die Fachfrauen der SKB beraten wertfrei und vertraulich und stellen auf Wunsch die für den Abbruch nötige Bescheinigung aus.

Antworten auf Fragen

Eine ungeplante Schwangerschaft stellt das Leben auf den Kopf und wirft grundsätzliche Fragen auf. Die Beraterinnen der Evangelischen Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte (SKB) helfen Frauen, die für sie individuell passenden Antworten zu finden und geben Informationen zu medizinischen und rechtlichen Fragen sowie zu finanziellen Hilfen.

Fachfrauen beraten ergbnisoffen

Die Fachfrauen führen die Beratungsgespräche ergebnisoffen und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf, ohne zu beeinflussen. Sie können über verschiedenen Methoden und Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs informieren und auch über alle Hilfen und Leistungen, die eine Fortsetzung der Schwangerschaft ermöglichen. Die Konfliktberatung kann auf Wunsch anonym erfolgen; sie ist immer kostenlos. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

Nachsorge ist möglich

Auch nach einem Schwangerschaftsabbruch ist eine Beratung und Begleitung durch die Fachfrauen möglich.

Adresse
ASD 1 - Beratung
Hagdorn 1a
45468 Mülheim an der Ruhr

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Tel.: 0208 3003 -277
Fax: 0208 3003 -233
E-Mail: asd@diakonie-muelheim.de

Sprechzeiten
montags bis donnerstags:
08.00 - 16.00 Uhr
freitags:
08.00 - 13.00 Uhr

Julia Dobnik
Verwaltung + Terminvergabe
Tel.: 0208 3003 - 231
E-Mail: dobnik@diakonie-muelheim.de
Diana Seeger-Linde
Stellv. Abteilungsleiterin
Tel.: 0208 3003 -256
E-Mail: seeger-linde@diakonie-muelheim.de
Cornelia Näser
Schwangerschafts(konflikt)beratung
Tel.: 0208 3003 -267
E-Mail: naeser@diakonie-muelheim.de
Sabine Boeger
Schwangerschafts(konflikt)beratung
Tel.: 0208 3003 - 284
E-Mail: boeger@diakonie-muelheim.de
Malte Stöß
Bereichsleiter
Tel.: 0208 3003 -220
E-Mail: stoess@diakonie-muelheim.de

FACHGEBIET

Nach § 219 des Strafgesetzbuches ist vor einem Schwangerschaftsabbruch eine ergebnisoffene Beratung zwingend nötig. Diese wird mit einer Beratungsbescheinigung nach §§5, 6 und 7 Schwangerschaftskonfliktgesetz dokumentiert.

Die Evangelische Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte ist nach §219 Strafgesetzbuch als Beratungsstelle anerkannt. Die Beraterinnen führen die Beratungsgespräche ergebnisoffen und beeinflussen nicht. Die Beratung soll darin unterstützen, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.

Die evangelische Beratungsarbeit steht unter dem Titel „Mit der Frau, nicht gegen sie“.