Hilfe für Süchtige
Ambulante Behandlung
Ambulatorium – Ambulante Rehabilitation Sucht (ARS)
Alkohol- oder Medikamentenabhängige sowie Pathologische Glücksspieler:innen und Medienabhängige können im Ambulatorium an einer ambulanten Entwöhnungsbehandlung teilnehmen.
Für Alkohol- und Medikamentenabhänige
Es steckt schon im Namen: Im Ambulatorium wird ambulant beraten und behandelt. Ein therapeutisches Angebot ist die Ambulante Rehabilitation Sucht (ARS), die sich an Alkohol- und Medikamentenabhängige richtet, deren Krankheitsverlauf keine stationäre Entwöhnung nötig macht. Es gibt auch ein ambulantes Reha-Angebot für Glücksspieler:innen und Medienabhängige.
Ambulante Therapie
Die ambulante Rehabilitation ist eine Langzeittherapie, die etwa zwölf Monate dauert. Die Teilnehmer:innen kommen wöchentlich zu einem Einzelgespräch und einer Gruppensitzung ins Ambulatorium und gehen sonst normal ihrem Alltag nach. Sie wohnen zu Hause, können weiterhin arbeiten und in ihrem gewohnten Umfeld leben.
Ambulante Nachsorge
Falls Sie eine stationäre Behandlung bereits abgeschlossen haben, ist die Ambulante Rehabilitation als Nachsorge oder ambulante Weiterbehandlung in etwas abgeänderter Form zur weiteren Stabilisierung möglich. Die Fachkräfte des Ambulatoriums unterstützen gerne bei der Antragsstellung zur Kostenübernahme durch die Rentenversicherung, Krankenkasse oder Beihilfestelle.
Ambulatorium
Althofstraße 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.:
0208 3003 -223
Fax: 0208 3003 -226
E-Mail:
ambulatorium@diakonie-muelheim.de
Sprechstunde nach Vereinbarung
montags:
14.00 - 16.00 Uhr
Bürozeiten
montags, mittwochs, donnerstags
09.00 - 13.00 Uhr
dienstags:
11.30 - 15.30 Uhr
freitags:
09.00 - 12.00 Uhr
Sozialtherapeutin/Sucht (VDR)
Tel.: 0208 3003 -237
Fax: 0208 3003 -226
E-Mail: busse@diakonie-muelheim.de
FACHGEBIET
Das Ambulatorium als Suchtberatungs- und Behandlungsstelle ist für das Stadtgebiet Mülheim zuständig. Im Rahmen der ambulanten medizinischen Rehabilitation für Abhängigkeitskranke und/oder bei Pathologischem Glücksspiel sowie der Beratung bei Verhaltenssüchten (wie Glücksspiel-, Medien- und Kaufsucht) werden auch Klient:innen aus weniger gut versorgten Gebieten der angrenzenden Städte aufgenommen.
Das Ambulatorium ist Vertragspartner der Deutschen Rentenversicherung sowie der gesetzlichen Krankenkassen gemäß der „Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen” und bietet ambulante Rehabilitation für deren Versicherte an.
Downloads:
Flyer Ambulatorium
Weitere Informationen zum Thema Sucht:
Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BzGA)
Deutsche Hauptstelle für Suchfragen
Fachverband Glücksspielsucht